Eine Frage

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Office
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Re: Eine Frage

Post by Office »

pumpmaniac wrote:Das Gesetz ist deutlich
Wo genau im Gesetzt steht denn das man Kleidung oder Schuhe erst zum wichsen benutzen darf wenn die Besitzerin 14+ ist?
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love_me
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Re: Eine Frage

Post by love_me »

Meine Tochter ist 9 und trägt jetzt schon Größe 35. Und damit das keiner missversteht ich hab keinerlei Bedürfnis nach ihren Schuhen aber hab das zum Anlass genommen mal drüber nachzudenken. In dem Moment wo die Schuhe die Größen erreichen, die auch erwachsene Frauen tragen ist am Schuh nicht mehr zu erkennen, wie alt der Träger ist. Von daher sehe ich keine pädophilen Züge dabei, wenn einer Zugang zu Schuhe von Tenies hat und sich mit denen verlustiert. reinwixt. Ist nicht verwerflicher als bei Schuhen von älteren Damen auch. Kritisch wirds wenn man wie der OP konkret ein Bedürfnis nach den Schuhen von Trägerinnen diesen Alters hat. Also hat man Zugang zu Schuhen ab Gr. 36 und die sind zufällig von Teenies - würd ich tolerieren, wenn man Spaß damit hat - vielleicht kein Sperma drinlassen denn das wäre ja dann eine sexuelle Belästigung einer Minderjährigen. Sucht man jedoch konkret nach Schuhen von Teenies weil einen der Gedanke, dass die von Mädels unter 16 sind, extra anturnt, oder sucht man nach Schuhen von Gr. 34 abwärts, so wirds bedenklich. Das sollte man hier im Forum wirklich nicht weiterverfolgen und, sofern man selbst die Teeniezeit schon länger hinter sich gelassen hat, ggf. auch an professionelle Hilfe denken.

Und wenn ich einen an den Schuhen meiner Tochter erwischen würde, der würd' ne Abreibung kriegen die sich gewaschen hat ... da wär ich nämlich empfindlich. Naja, wenn ich mitleid mit ihm habe kriegt er die Abreibung vielleicht nicht von mir sondern von meiner Frau ;-) ;-) ;-).
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redlabel
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Re: Eine Frage

Post by redlabel »

Office wrote:
pumpmaniac wrote:Das Gesetz ist deutlich
Wo genau im Gesetzt steht denn das man Kleidung oder Schuhe erst zum wichsen benutzen darf wenn die Besitzerin 14+ ist?

Das wird wohl nirgends stehen, aber man kann ja noch etwas Anstand haben und ein bisschennnoch mit den Kopf denken
Suche Schuhe, Wäsche oder Klamotten von fremden und geilen Frauen.
Meine bisherigen Erfolge sind hier zu finden.
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quickheels
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Re: Eine Frage

Post by quickheels »

Nach der gesetzlichen Definition in § 3 Abs. 4 AGG ist ein Verhalten eine sexuelle Belästigung, wenn es sich um ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten handelt und dieses Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird.
Die sexuelle Belästigung muss nicht vorsätzlich ausgeführt werden und auch nicht von dem Betroffenen ausdrücklich abgelehnt werden. Ausreichend ist es, wenn sie sich objektiv als unerwünscht darstellt.
Den Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllen insbesondere die im Gesetz genannten Regelbeispiele:
• Sexuelle Handlungen
• Aufforderungen zu derartigen sexuellen Handlungen
• Sexuell bestimmte körperliche Berührungen
• Bemerkungen sexuellen Inhalts
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love_me
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Re: Eine Frage

Post by love_me »

Ich denke dass ein Schuhwixer, der das in Abwesenheit der Frauen tut, eher wegen Sachbeschädigung dran wäre. Belästigung wird es für mich in dem Moment, in dem die Schuhinhaberin den Schuhwixer beobachtet, sieht, trifft, oder wenigstens die eindeutigen Folgen seiner Tätigkeit als das identifiziert, was sie sind. Deswegen kann ich etwa beim Schnüffeln an Teenie-Schuhen in einer Situation, wo man garantiert nicht von den Teenies getroffen wird, noch keine sexuelle Belästigung Minderjähriger erkennen. Man belästigt da den Schuh, nicht seine Inhaberin.

Aber das ist meine Privatsicht. Gab es zu sowas schonmal ein Urteil? Wäre interessant zu wissen.

Kann mich erinnern an einen Zeitungsbericht von jemandem aus London der sein Handy verloren hat und auf dem tonnenweise Candid-Pics von Damenfüßen aus der Metro waren. Da ermittelte wohl die Polizei, weiß aber nicht, was draus geworden ist. Witzig, heute gibts auf Flickr viele Leute mit Candid-Streams, die dort keinerlei Jugendschutzmarkierung haben ... Ich wüsste auch nicht, was die Polizei da konstruieren sollte, Eingriff ins Persönlichkeitsrecht wirds m.E. erst, wenn die Bilder tatsächlich veröffentlicht werden UND die Person drauf zu erkennen ist. Was rein anhand eines Schuhs nicht gehen dürfte.

Sonst kann ich mich nur an Berichte über sexuell motivierte Schuhdiebstähle erinnern. Aber wegen Nehmen, Schnüffelns, Wiederhinstellens hab ich noch nie gehört dass jemand verknackt wurde, und wegen Nehmens, Reinwixens und Wiederhinstellens, wo man wie gesagt bestimmt irgendeinen Straftatbestand finden könnte, habe ich auch noch nie von einer Verhaftung oder einem Urteil gelesen. Lasse mich aber gerne belehren.
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quickheels
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Re: Eine Frage

Post by quickheels »

17. Mai 2010 20:52 Prozess gegen Schuhfetischist Krimineller Schuhtick

Zu weit gegangen: Ein 27-Jähriger soll Frauen auf offener Straße die Pumps von den Fersen gerissen haben. Die Anklage geht von einer sexuellen Störung aus.
Die sexuelle Vorliebe für hohe Absätze ist nicht strafbar. Die Objekte der Begierde von den Füßen wildfremder Frauen zu reißen, dagegen schon: Weil ein 27-Jähriger sieben Frauen auf offener Straße ihre hochhackigen Schuhe geraubt und seine Opfer dabei verletzt haben soll, muss der Mann sich derzeit vor dem Landgericht Bonn verantworten.
Laut Anklage hat der Schuhfetischist von Februar 2008 bis Juli 2009 in Bonn, Köln und Leverkusen sein Unwesen getrieben. Seine Masche laut Anklage: Er schlich sich von hinten an die Frauen an, rempelte sie um, riss ihnen die Pumps von den Füßen und lief davon.
Sondertruppe jagte den Schuhräuber
Zurück blieben seine verdatterten und schuhlosen Opfer, die sich durch den Sturz zum Teil auch Schürfwunden und kleinere Verletzungen an Hand- und Fußgelenken zuzogen.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft brauchte der Mann die Pumps, um sich sexuell zu befriedigen. Sie spricht von einer Persönlichkeitsstörung.
Bislang hat der mutmaßliche Schuhfetischist die Vorwürfe nur in einem Fall eingeräumt, zu den übrigen wollte er sich laut Gerichtssprecher nicht äußern.
Der Angeklagte war nach einer Öffentlichkeitsfahndung im Juli vergangenen Jahres in Siegen in seinem Auto festgenommen worden. Um dem mysteriösen Schuh-Serienräuber auf die Spur zu kommen, hatte die Polizei kurz zuvor sogar eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet.
Ist der 27-Jährige voll schuldfähig, droht ihm laut Gerichtssprecher eine mehrjährige Haftstrafe. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt geprüft werden



Hier wurden die Frauen überfallen und beraubt. Dies ist ganz anders zu beurteilen, als Sachbeschädigung am Schuh.
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Re: Eine Frage

Post by Office »

quickheels wrote:17. Mai 2010 20:52 Prozess gegen Schuhfetischist Krimineller Schuhtick

Zu weit gegangen: Ein 27-Jähriger soll Frauen auf offener Straße die Pumps von den Fersen gerissen haben. Die Anklage geht von einer sexuellen Störung aus.
Die sexuelle Vorliebe für hohe Absätze ist nicht strafbar. Die Objekte der Begierde von den Füßen wildfremder Frauen zu reißen, dagegen schon: Weil ein 27-Jähriger sieben Frauen auf offener Straße ihre hochhackigen Schuhe geraubt und seine Opfer dabei verletzt haben soll, muss der Mann sich derzeit vor dem Landgericht Bonn verantworten.
Laut Anklage hat der Schuhfetischist von Februar 2008 bis Juli 2009 in Bonn, Köln und Leverkusen sein Unwesen getrieben. Seine Masche laut Anklage: Er schlich sich von hinten an die Frauen an, rempelte sie um, riss ihnen die Pumps von den Füßen und lief davon.
Sondertruppe jagte den Schuhräuber
Zurück blieben seine verdatterten und schuhlosen Opfer, die sich durch den Sturz zum Teil auch Schürfwunden und kleinere Verletzungen an Hand- und Fußgelenken zuzogen.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft brauchte der Mann die Pumps, um sich sexuell zu befriedigen. Sie spricht von einer Persönlichkeitsstörung.
Bislang hat der mutmaßliche Schuhfetischist die Vorwürfe nur in einem Fall eingeräumt, zu den übrigen wollte er sich laut Gerichtssprecher nicht äußern.
Der Angeklagte war nach einer Öffentlichkeitsfahndung im Juli vergangenen Jahres in Siegen in seinem Auto festgenommen worden. Um dem mysteriösen Schuh-Serienräuber auf die Spur zu kommen, hatte die Polizei kurz zuvor sogar eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet.
Ist der 27-Jährige voll schuldfähig, droht ihm laut Gerichtssprecher eine mehrjährige Haftstrafe. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt geprüft werden



Hier wurden die Frauen überfallen und beraubt. Dies ist ganz anders zu beurteilen, als Sachbeschädigung am Schuh.
Das ist ja wohl ein großer Unterschied ob man Frauen Überfällt und ihnen die Schuhe klaut oder heimlich die Schuhe benutzt ohne das sie etwas bemerkt. :)
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pumpmaniac
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Re: Eine Frage

Post by pumpmaniac »

Ok, das Gesetz, die Gerichtsbarkeit die letztendlich entscheidet (Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit!) ist eine Sache. Aber es gibt noch ungeschriebene Gesetze, Usanzen, Gepflogenheiten, die ebenfalls vor Gericht gewertet werden müssen, wenn ein bestimmter Fall nicht bereits nach allen Regeln der "Rechts-Kunst" abgehandelt ist. Danach kann ich mir vorstellen, dass im Falle von bewussten sexuellen Handlungen mit Gegenständen Minderjähriger ein scharfer Richter einen Schuldspruch in irgendeiner Fassung mit entsprechender Begründung fällen würde.
Ich weiss, dass auch ich nicht immer wirklch an allen sexy Schuhen einfach so vorbei gehen kann und meine "Markierung" schon auch mal dort landet, wo sie eigentlich nicht hingehörte. Da bin ich mit mir auch sehr nachsichtig, gebe ich zu. Aber sobald es mir nach "zu jung" riecht, lasse ich meine Hände und meinen kleinen Bruder aus dem Spiel. So, das ist mein letzter Kommentar dazu.
Euer schlimmer Ober-Schuh-Wixer :D
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Re: Eine Frage

Post by Richie »

pumpmaniac wrote:Ok, das Gesetz, die Gerichtsbarkeit die letztendlich entscheidet (Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit!) ist eine Sache. Aber es gibt noch ungeschriebene Gesetze, Usanzen, Gepflogenheiten, die ebenfalls vor Gericht gewertet werden müssen, wenn ein bestimmter Fall nicht bereits nach allen Regeln der "Rechts-Kunst" abgehandelt ist. Danach kann ich mir vorstellen, dass im Falle von bewussten sexuellen Handlungen mit Gegenständen Minderjähriger ein scharfer Richter einen Schuldspruch in irgendeiner Fassung mit entsprechender Begründung fällen würde.
Ich weiss, dass auch ich nicht immer wirklch an allen sexy Schuhen einfach so vorbei gehen kann und meine "Markierung" schon auch mal dort landet, wo sie eigentlich nicht hingehörte. Da bin ich mit mir auch sehr nachsichtig, gebe ich zu. Aber sobald es mir nach "zu jung" riecht, lasse ich meine Hände und meinen kleinen Bruder aus dem Spiel. So, das ist mein letzter Kommentar dazu.
Euer schlimmer Ober-Schuh-Wixer :D

Sehr schön gesprochen :-) Und damit schließen wir hier, bevor die Diskussion ins Unedliche geht ;-)
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